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Der Dienst der begleitenden Hilfen im Arbeitsleben im Kreis Unna
arbeitet im Auftrag des Integrationsamtes des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe. Seine Aufgaben sind im SGB IX gesetzlich geregelt; zu ihnen gehören die Beratung und berufsbegleitende Betreuung von schwerbehinderten Menschen in bestehenden Arbeitsverhältnissen – unabhängig von der Art der Behinderung – als auch die Beratung ihrer Arbeitgeber in enger Kooperation mit den örtlichen Fachstellen für Behinderte im Beruf und dem Integrationsamt.
Psychosoziale Beratung und Krisenintervention am Arbeitsplatz
Der Dienst der begleitenden Hilfe kann der erste Ansprechpartner werden nach einer längeren Erkrankung, bei betrieblichen Veränderungen und behinderungsbedingten Umsetzungen an einen anderen Arbeitsplatz oder nach Abmahnungen und in Kündigungsangelegenheiten. Die verschiedenen Dienstleistungen, die der Dienst der begleitenden Hilfe in enger Kooperation mit Krankenkassen und dem Integrationsamt als auch anderen Kostenträgern entweder selbst erbringen oder koordinieren kann, dienen der Sicherung des Arbeitsverhältnisses und zugleich der Entwicklung neuer beruflicher Potenziale.
Wer kann den Dienst der begleitenden Hilfe in Anspruch nehmen?
Arbeitgeber
- Arbeitgeber, in deren Betrieben schwerbehinderte Menschen tätig sind
- Arbeitgeber, die Menschen beschäftigen, deren Verhalten auf eine psychische Erkrankung schließen lassen kann
- Schwerbehindertenvertrauensleute und Mitarbeiterinteressenvertretungen
Arbeitnehmer
- Arbeitnehmer mit anerkannter Schwerbehinderung
- Arbeitnehmer mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen
Offene Fragen
Nähere Informationen zum Integrationsamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe und seinen Fachdiensten für
- sehbehinderte Menschen,
- hörbehinderte Menschen,
- dem technischen Fachdienst,
- dem Psychosozialen Fachdienst und,
- dem Fachdienst für Suchtprävention
finden Sie unter www.lwl.org/LWL/Soziales/Integrationsamt