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Integrationsfachdienst für hörgeschädigte Menschen
Menschen mit Hörbehinderungen (Schwerhörige, Ertaubte und Gehörlose) haben oft unter vielfältigen Schwierigkeiten im Berufsleben zu leiden. Insbesondere bringen die schnell voranschreitenden technischen und organisatorischen Entwicklungen in den Betrieben erhöhte Kommunikationsanforderungen mit sich.
Auch die berufliche Fort- und Weiterbildung nehmen einen immer größeren Stellenwert ein.
Für Menschen mit Hörbehinderungen kann es problematisch sein, diesem erhöhten Kommu-nikationsbedarf am Arbeitsplatz gerecht zu werden und so ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu gewährleisten.
Warum gibt es für hörgeschädigte Personen einen speziellen IFD-Mitarbeiter ?
Ein zentrales Problem hörgeschädigter Menschen ist die Kommunikation mit Hörenden.
Was viele nicht wissen: bei gehörlosen Personen ist nicht nur die Lautsprach-, sondern auch die Schriftsprachfähigkeit oft erheblich eingeschränkt.
Aber es gibt für Hörgeschädigte spezielle technische und personelle Unterstützungsmöglichkeiten.
Neben dem Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern sind das technische Hilfsmittel, wie z.B.:
Hörgeräte, Microportanlagen, besondere Telefonanlagen und -zusatzgeräte, Lichtsignal-Anlagen, Schreibtelefone, E-Mail, optische Signalgeber an Maschinen sowie Vorkehrungen zum Schall- und Lärmschutz.
Für die gehörlosen Personen ist es darüber hinaus äußerst wichtig, in dem Mitarbeiter des Integrationsfachdienstes einen Ansprechpartner zu haben, der in ihrer Sprache (Deutsche Gebärdensprache) kommunizieren kann und der über Hintergrundwissen zum Thema Gehörlosigkeit verfügt (z.B. Sozialisation, Gehörlosenkultur).
Der Integrationsfachdienst für hörgeschädigte Menschen ist bemüht, sowohl die besondere individuelle Lage der Klienten, als auch den allgemeinen kulturellen Hintergrund hörbehinderter Menschen bei der Arbeit zu berücksichtigen.
Er bietet allen Interessierten umfassende und kostenlose Beratung und Unterstützung
- bei der Entwicklung neuer beruflicher Perspektiven und Strategien
- bei der Feststellung der beruflichen Fähigkeiten, Kenntnisse und Neigungen
- bei der gezielten Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche
(ggf. Begleitung als gebärdensprachkompetenter Kommunikationshelfer)
- bei der Suche eines passgenauen Arbeits-, Ausbildungs- oder Praktikumsplatzes
- bei der Kontaktaufnahme zu Betrieben und Unternehmen
- bei den notwendigen Formalitäten mit Ämtern und Behörden
- durch individuelle Begleitung am Arbeitsplatz bei auftretenden Problemen im Rahmen bestehender Arbeitsverhältnisse
- zu aktuellen personellen, finanziellen und technischen Hilfsmöglichkeiten