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Der Integrationsfachdienst im Kreis Unna
Integrationsfachdienste sind im Sozialgesetzbuch (SGB) IX in §§ 109 ff geregelt. Sie sind da beschrieben als
“...Dienste Dritter, die im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeit, der Rehabilitationsträger und der Integrationsämter bei der Durchführung der Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben beteiligt werden.“ (§109 SGB IX)
Aufgaben des Integrationsfachdienstes im Kreis Unna
Die Aufgaben des Integrationsfachdienstes im Kreis Unna sind nach § 110 SGB IX die Vorbereitung, Einarbeitung, Stabilisierung und Sicherung eines Arbeitsverhältnisses schwerbehinderter Menschen.
Leistungen des Integrationsfachdienstes im Kreis Unna
Diese Aufgaben erfüllt er, indem er arbeitslose schwerbehinderte Menschen
- berät in Fragen des beruflichen (Wieder-) Einstiegs und/oder der (Neu-) Orientierung,
- ihnen Betriebskontakte vermittelt,
- ihnen bei den notwendigen Anträgen bei Ämtern und Behörden hilft und
- sie individuell während der ganzen Einarbeitung begleitet.
Voraussetzung für die Unterstützung bei der Suche nach einem Arbeitsplatz ist das Vorliegen einer Beauftragung durch einen Träger der beruflichen Rehabilitation - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Bundesagentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherungsträger, den Berufsgenossenschaften und anderen Kostenträgern. Die Leistungen des Integrationsfachdienstes sind kostenlos.
Arbeitgebern bietet er dabei
- die Vorauswahl geeigneter Bewerber bei der Besetzung eines Arbeits-, Arbeitstrainings- oder Ausbildungsplatzes,
- die Unterstützung bei der Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit, den örtlichen Fachstellen für Behinderte im Beruf und dem
Integrationsamt in Fragen der Einstellung und der behindertengerechten Arbeitsplatzgestaltung,
- die Beschaffung aller notwendigen Informationen über finanzielle Hilfen bei der Einstellung und der Beschäftigung
schwerbehinderter Menschen sowie
- die Unterstützung am Arbeitsplatz bei allen Fragen und Problemen.